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Re: Re: about the legal consequences of the data-retention in germany for tor server owners



Here you go,
I hope I got every message for you.


greetings
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Hallo Tor-Admins,

Die German Privacy Foundation e.V. wird zusammen mit der JonDos GmbH
die sich aus dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (§113 TKG)
ergebenen Speicherpflichten für Anonymisierungsdienste klären und
gegebenenfalls juristische Schritte ergreifen, um die Einhaltung der
verfassungsmäßigen Grenzen zu garantieren.

Zu diesem Zweck wurde die renommierten internationalen Kanzlei Osborne
Clarke von der JonDos GmbH und der GPF e.V. mit der Prüfung
beauftragt, ob das Gesetz verfassungsgemäß und zumutbar ist.

(Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass das Ergebnis für Tor nur
Datenschrott sein könnte.)

Die Bundesnetzagentur ist sowohl fuer die technische Umsetzung der
Überwachungsmaßnahmen zuständig als auch dafür, Bußgelder zu
verhängen, falls nicht gespeichert wird. Wir werden auch mit der
Bundesnetzagentur Gespräche zur Interpretation des Gesetzes im
Hinblick auf Anonymisierungsdienste führen.

Persönliche Kommentare:

1: Dass die VDS unserer Ansicht nach grundsätzlich gegen die
Verfassung verstößt, ist unter den Lesern dieser Liste sicher
selbstverständlich, muss nicht extra betont werden.

2: Derzeit hat die JonDos GmbH mit der Bundesnetzagentur noch keine
Einigung zu den Speicherpflichten für JAP-Server erzielt. Die
Gespräche werden bis zum 1.1.09 wahrscheinlich keine Klärung bringen,
ob das angebotene Quick-Freeze ausreichend ist. JAP-Server sollen
evtl. bis zur eindeutigen Klärung nicht behelligt werden.

(Für Tor gibt es diese Lösung mit Quick-Freeze nicht.)

3: Die ganze Sache wird zusätzliches Geld kosten. Ich weiß, dass ihr
alle schon mit eigener Finanzierung aktiv Server betreibt. Trotzdem
eine Kontonummer für Spenden zur Finanzierung der nötigen Schritte
(falls ihr jemanden kennt, der uns unterstützen möchte):

    German Privacy Foundation e.V.
    Kontonummer: 329 31 80
    BLZ: 100 700 24
    Institut: Deutschen Bank

Danke.

Karsten N.

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Hi,

ich habe heute ein Dokument des "Unabhängigen Landeszentrums
für Datenschutz Schleswig-Holstein" über die rechtlichen Grundlagen zum Anonymisierungsdienst AN.ON (JAP) entdeckt, das größtenteils auch auf Tor übertragbar ist[1]. Vor allem wird dort ein Anonymisierungsdienst klar als Telemedium (Teledienst) gesehen, und nicht als Telekommunikationsdienst. Ich sehe das auch so, aber das widerspricht der verbreiteten Meinung, die ich sonst so gehört und gelesen habe. Die Vorratsdatenspeicherung bezieht sich aber ausschliesslich auf Telekommunikationsdienste[2], Tor ist demnach also - genauso wie Webseitenbetreiber - vollkommen aussen vor und muss und darf nichts speichern!


[1] https://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/20070316-rechtliche-grundlagen.htm
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Viele Grüße,

Sven

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Sven Anderson wrote:
> 
> ich habe heute ein Dokument des "Unabhängigen Landeszentrums
> für Datenschutz Schleswig-Holstein" über die rechtlichen Grundlagen zum
> Anonymisierungsdienst AN.ON (JAP) entdeckt, das größtenteils auch auf
> Tor übertragbar ist[1].

n'abend,

spannend wird es, wie in 2009 die Verwaltungsgerichte die Sachlage
sehen. Bin bereits prophylaktisch auf der Suche nach einer geeigneten
Kanzlei, sollte mir die BNA ein Bussgeld auferlegen. Habt ihr euch
bereits Kanzleien mit Schwerpunkt auf Verwaltungsrecht gesucht? Sich
selber vertreten zu wollen ist wohl eher keine gute Idee, falls das
ueberhaupt ginge.

Gruss Olaf

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Hallo zusammen,

kann jemand einen freundlichen Hoster in Frankreich empfehlen?

Das war's dann wohl mit OVH. =(

Gruß
Robert

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Hallo,

Sven Anderson schrieb:
> ich habe heute ein Dokument des "Unabhängigen Landeszentrums
> für Datenschutz Schleswig-Holstein" über die rechtlichen Grundlagen zum
> Anonymisierungsdienst AN.ON (JAP) entdeckt, das größtenteils auch auf
> Tor übertragbar ist[1]. Vor allem wird dort ein Anonymisierungsdienst
> klar als Telemedium (Teledienst) gesehen, und nicht als
> Telekommunikationsdienst.

Ich habe beim JonDos diesbezüglich angefragt, kurze Antwort:

> das ULD vertritt auch nach wie vor diese Auffassung. Allerdings gibt
> es viele Juristen, welche deren Meinung nicht teilen, inklusive die
> Bundesnetzagentur.
> Allgemein werden diese Dienste als Mischform angesehen. Natürlich
> wäre das Problem elegant gelöst, wenn man gerichtlich feststellen
> könnte, dass es sich nur um Telemdien handelt.
> Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen.

Wir versuchen, eine juristische Klarstellung in unserem Sinne zu
erreichen, für JAP, TOR, I2P..... Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Anderenfalls gilt für die Zukunft: "We will be fucked individually"

Karsten N.

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Karsten N. wrote:
> 
> Wir versuchen, eine juristische Klarstellung in unserem Sinne zu
> erreichen, für JAP, TOR, I2P..... Mehr kann ich dazu nicht sagen.

sprecht ihr mit der Truppe um Herrn Helf von der BNA aus Wiesbaden?

Gruss Olaf

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Am 09.10.2008 um 15:38 schrieb Karsten N.:
Ich habe beim JonDos diesbezüglich angefragt, kurze Antwort:

das ULD vertritt auch nach wie vor diese Auffassung. Allerdings gibt
es viele Juristen, welche deren Meinung nicht teilen, inklusive die
Bundesnetzagentur.
Allgemein werden diese Dienste als Mischform angesehen. Natürlich
wäre das Problem elegant gelöst, wenn man gerichtlich feststellen
könnte, dass es sich nur um Telemdien handelt.
Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen.

Was ich nicht nachvollziehen kann. Es ist natürlich sowieso schwer nachzuvollziehen, was sich die Juristen bei diesen Begrifflichkeiten gedacht haben. Aber so wie ich das bisher verstanden habe, gehört zu einem Telekommunikationsdienst notwendigerweise, dass dem Teilnehmer eine eindeutige Kennung zugewiesen wird. (Rufnummer, IP-Adresse, E- Mailadresse, ...) Das ist bei Tor mit Ausnahme der Hidden-Services nicht der Fall. Sowohl Quell- als auch Ziel-Adresse sind gewöhnliche IPs, die von anderen "echten" Telekommunikationsdienstleistern zugewiesen werden.

Bei den Hidden-Services sehe ich da schon länger ein Problem, und habe schon mehrmals auf or-talk darauf hingewiesen, dass man die von dem Tor-Grundsystem entkoppeln sollte. Leider bisher ohne Reaktion.

Außerdem werden bei Tor nicht lediglich "die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert" (was in diesem Falle die IPs wären), es werden auch die Daten auf Applikationsebene neu zusammengestellt. (Ok, ich muss zugeben, das Tor-System als ganzes tut dies schon, aber nicht ein einzelner Server.)


Viele Grüße,

Sven

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Hi,
ich bin von Sven gerade auf diese Diskussion hier aufmerksam gemacht worden. Ich wollte erstens auf dieses Posting von mir hinweisen: http://archives.seul.org/or/talk/Oct-2008/msg00120.html . Zum anderen finde ich es klasse, dass auch andere Juristen was machen und wollte fragen ob ich ich irgendwie mitarbeiten oder helfen könnte?

grüsse 

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n'abend,

wie der neue §113a TKG auszulegen ist, werden naechstes Jahr die
Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben. Jeder behauptet im Brustton
der Ueberzeugung etwas anderes. Zumindest plane ich keine Abschaltung
meines Exit Nodes zum Jahresende. Wenn es mit den Anfragen der
Strafverfolger so weiter geht, schaffe ich auch noch dieses Jahr das
Jubilaeum mit 25 Auskunftsersuchen.

Gruss Olaf

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n'abend,

wie der neue §113a TKG auszulegen ist, werden naechstes Jahr die
Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben. Jeder behauptet im Brustton
der Ueberzeugung etwas anderes. Zumindest plane ich keine Abschaltung
meines Exit Nodes zum Jahresende. Wenn es mit den Anfragen der
Strafverfolger so weiter geht, schaffe ich auch noch dieses Jahr das
Jubilaeum mit 25 Auskunftsersuchen.

Gruss Olaf

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