On Fri, Nov 09, 2007 at 04:47:11PM +0100, Olaf Selke wrote:
which paragraph are you referring to? §113a TKG doesn't require to collect any data. It just
requires to store already collected data for at least six months:
§113a TKG
"Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist
verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete
Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern."
http://www.bmj.bund.de/files/-/2047/RegE%20TK%DC.pdf
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13859936&forum_id=127012
"Geht es nach dem heute beschlossenen Entwurf, so sind auch die in
Deutschland ansässigen Anonymisierungsdienste betroffen. Alle Tor-,
oder sonstigen Nodes müssen die Ausgangs-, und Endadresse der
"IP-Umwandlung" protokollieren. Vgl. insoweit RegE Seite 166 zu §
113a Abs. 6 TKG-E.[1] Da bleiben nur Dienste mit mindestens zwei
Nodes außerhalb der EU um Anonymität zu gewährleisten.
Zumindest bis zu einer Entscheidung des BVerfG. Denn diese spezielle
Regelung geht über die Richtlinie hinaus."
Perhaps it's time to increase the number of hops in the client
circuit.